Nach der Änderung, ist vor der Änderung…

Nach aktuellem Stand der CoronaVO des Landes, können wir den Schießbetrieb mit der Regelung 2G-Plus aufrecht erhalten. Bedeutet, es haben nur genesene und geimpfte Personen Zutritt, wenn zusätzlich ein negativer Test vorgelegt wird. Dieser kann mitgebracht und vor Ort durchgeführt werden. Ausgenommen vom zusätzlichen Test sind „Geboosterte“, also Personen, die bereits ihre 3te Impfung intus haben. So viel zum Stand vom 04.12.2021, nachzulesen hier: Corona-Regeln auf einen Blick

Weitere Ausnahmen:
Von der Testpflicht ausgenommen, sind jetzt zusätzlich auch Personen, deren letzte vollständige Immunisierung bzw. Genesung nicht länger als 6 Monate her ist. Stand 06.12.2021, nachzulesen hier: Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

Hier noch der offizielle Wortlaut des Ministeriums:

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
> Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
> Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

Wir versuchen hier alles möglichst aktuell zu halten. Informiert euch jedoch selbständig über die aktuellen Regelungen, bevor ihr ins Schützenhaus kommt. Falls wieder kurzfristig Änderungen erfolgen, müssen wir reagieren.