Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.

Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen kann jedoch im Hausrecht erfolgen.

Aus diesem Grund gilt aufgrund der noch hohen Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg in unserem Verein bis auf weiteres

3G

Nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest nachweisen.

Dies dient dem Schutz aller unserer Mitglieder, um auch weiterhin unseren Sport gefahrlos ausüben zu können.

Vielen Dank für euer Verständnis!

Der Vorstand