Seit Mittwoch, 17. November, gelten in Baden-Württemberg die Regelungen der „Alarmstufe“. Das bedeutet für uns, dass nur noch Personen, die die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) erfüllen, Zutritt zu unserer Sportanlage erhalten.

Eine Liste zur Kontaktnachverfolgung liegt aus. Bitte tragt euch vor dem Schießen ein.

Nachtrag 24.11.2021:

Ab sofort gilt die neu eingeführte „Alarmstufe II“. Für uns gibt es keine Änderungen. Die offiziellen Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg sind in dieser Übersicht aufgeführt: Corona-Regeln ab 24.11.2021 (Seite 8 – Sport)