Gastschützen können wir momentan leider nicht begrüßen.

Seit Freitag, 28.01.2022, gelten in Baden-Württemberg die Regelungen der „Alarmstufe I“. Daher öffnen wir am Mittwoch, 02.02.2022 das Schützenhaus wieder. Es gilt die bekannte 2G-Regelung (geimpft oder genesen), bitte entsprechend mit App, ärztlichem Attest (nicht älter als 3 Monate) nachweisen.

Wie immer gilt, wir brauchen Aufsichten. Wenn sich niemand meldet, bleibt das Schützenhaus weiterhin geschlossen.

Vorstand SSV Freiberg